Weinbauinfo
(Aktueller Stand Freitag, 03.05.2024)
Rebschutzhinweis
>> 20240502-Rebschutzhinweis
>> Fragebogen-zu-Wuchsanomalien-bei-Weinreben
Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 6
>> Weinbauinfo-Nr-06-2024
Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 6
>> Nr-6-vom-25-04-2024
Rebschutzhinweis
>> 20240424-Sonderhinweis-Frost
Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 5
>> Weinbauinfo-Nr-05-2024
Rebschutzhinweis
>> 20240419-Rebschutzhinweis
Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 4
>> Weinbauinfo-Nr-04-2024
Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 5
>> Nr-5-vom-18-04-2024
Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 3
>> Weinbauinfo-Nr-03-2024
>> Herbizide-2024-BW
Rebschutzhinweis
>> 20240410-Rebschutzhinweis
Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 4
>> Nr-4-vom-10-04-2023
>> Herbizide-BW-2024RGQaiAXIrYWPI
>> Entscheidungsbaum_Aufzeichnungspflicht-2022
>> D-ngung-von-Ertragsreben
Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 3
>> Nr-3-vom-05-04-2024
Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 2
>> Nr-2-vom-27-03-2024azuCJ1Nb8jHb8
Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 2
>> Weinbauinfo-Nr-02-2024
Eingestellt 27.03.24
Weinbauinfo Karlsruhe Nr. 2
>>20240325-Rebschutzhinweis
>>Herbizide-BW-2024
>> 2024_1_PSM_Integrierter_Pflanzenschutz
>>2024_2_PSM_-kologischer_Pflanzenschutz
>> 2024_2_PSM_-kologischer_PflanzenschutzebwlygPOJUmLY
>>2024_3_Antiresistenzstrategie
>>2024_4_PSM_Tafeltrauben
>> 2024_5_HuK_TTR_Fungizide_Insektizide
>> 2024_6_Herbizide
Eingestellt 26.03.24
Weinbauinfo Karlsruhe Nr. 1
>> 20240307-Rebschutzhinweis
Eingestellt 08.03.24
Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 1
>> Weinbauinfo-Nr-01-2024
Eingestellt 07.03.24
Wasserschutzgebiet, Rückmeldung erforderlich!
>>Anschreiben-_Herbizid_Wasserschutzgebiete
Eingestellt 09.02.24
Sehr geehrte Bezieher des Weinbauinfos Markgräflerland,
neben den im Markgräflerland von mir durchgeführten verschiedenen Sachkundefortbildungsveranstaltungen in Präsenz bietet die Weinbauberatung am LRA Breisgau-Hochschwarzwald im März noch drei Onlineveranstaltungen zu folgenden Terminen an:
06.03.2024, 19:00 Uhr - Referent: Egon Zuberer, Weinbauberater Tuniberg, Glottertal und Bodensee
12.03.2024, 19:00 Uhr - Referent: Tobias Burtsche, Weinbauberater Kaiserstuhl
13.03.2024, 19:00 Uhr - Referent: Joscha Mattmüller, Weinbauberater Markgräflerland
Folgende Themen werden behandelt:
• Rechtliche Grundlagen
• Integrierter Pflanzenschutz
• PSM-Kunde
• Aktuelle Schaderreger und ihre Regulierung
Die Fortbildung dauert 2 Stunden!
Für die Ausstellung der Sachkunde-Fortbildungsbescheinigung wird eine Gebühr von 10 Euro berechnet. Die Bescheinigung kann nur für eine Person pro Endgerät ausgestellt werden. (Die Möglichkeit, als Gruppe online teilzunehmen, besteht nicht mehr.) Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Den Teilnahmelink erhalten Sie ein paar Tage vor der Veranstaltung.
Die Anmeldung ist nur mittels "online-Anmeldung" möglich.
Anmeldung Online-Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz Weinbau 2024 (virtuelles-rathaus.de)
Bitte kontrollieren Sie die Richtigkeit ihre Angaben und den ausgewählten Termin der Teilnahme, bevor sie das Anmeldeformular einreichen. Ihre Anmeldedaten werden 1:1 für die Ausstellung der Fortbildungsbescheinigung verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Stücklin
Weinbauberatung Markgräflerland
Weinbauinfo Markgräflerland Nr. 1
>> Nr-1-vom-05-01-2024ErscwWYGs857K
>> AbschiedsgrussqCIh31KuKsxOA
Eingestellt 08.01.24
Im Rahmen der aktuellen Förderperiode gibt es im Rahmen der Konditionalität einzuhaltende Verpflichtungen. Eine dieser Verpflichtungen betrifft GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) und damit alle landwirtschaftlichen Betriebe die einen Gemeinsamen Antrag (GA) stellen.
Bisher war es möglich, eine bestockte Rebfläche umgehend nach der Traubenlese zu roden und den Boden tief zu lockern / zu rigolen, um sie anschließend neu mit Reben zu bepflanzen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, da Betriebe die GLÖZ 6-Auflagen (GLÖZ sind verpflichtende Fachrechtsaufgaben für alle Betriebe, die einen GA stellen) einhalten müssen, was bedeutet, dass die Gassenbegrünung zwischen dem 15.11. bis zum 15.01. nicht beseitigt werden darf. Auch ein Umbrechen der Gassenbegrünung zwischen der Traubenlese und dem 15.11. ist nicht zulässig, da die Mindestbodenbedeckung ab dem 15.11. sicherzustellen ist. Ein Begrünungsumbruch, z.B. Tieflockerung, Rigolen oder der Einsatz einer Spatenmaschine sind deshalb erst ab dem 16.01. möglich. Eine bodenschonende Rodung (Herausziehen) der Altanlage ohne Beeinträchtigung der Auflagen nach GLÖZ 6 ist durchgehend möglich.
Weitere Informationen zur Konditionalität und den sich ergebenden Verpflichtungen unter:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E1223881906/MLR.LEL/PB5Documents/fiona/2023/Merkblaetter/Kond_Infobroschuere_2023.pdf
>> Internationales-PIWI-Symposium-2023
>> SKL_2024_Ausschreibung
Eingestellt: 03.11.23 - 09:30Uhr
Herbstergebniss:
>> Herbstergebnis_Mgl_2023
Einladung Fachtag:
>> Fachtag-Agrotourimus
Eingestellt: 31.10.23 - 10:15Uhr
Umstrukturierung 2024:
Die von der EU geforderte Vor-Ortkontrolle für die Anpflanzung 2024 ist nun auch im Landkreis Lörrach abgeschlossen, so dass nun auch im Landkreis Lörrach der Altbestand ab sofort gerodet werden kann.
Unverbindliche Anzeige von Rebflächen, für die ab 2025 Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragt werden wird.
Nach Vorgaben der EU müssen Rebflächen, für welche Umstrukturierungsförderung beantragt wird, stichprobenartig auf das Vorhandensein der Förderkriterien kontrolliert werden. Um den unteren Landwirtschaftsbehörden die Durchführung der Kontrollen vor Durchführung der Maßnahme zu ermöglichen, wurde die Frist für den Förderantrag auf den 31. August festgelegt.
Brachemaßnahmen sorgen für eine Regeneration der Böden und die Senkung der Population bodenbürtiger Rebschädlinge und so für eine im öffentlichen Interesse liegende nachhaltige, wettbewerbsfähige Nutzung der Rebflächen und Erhaltung der Kulturlandschaft.
Es wird Ihnen geraten, die Flächen, die vor der Umstellung brachliegen und für die im Folgejahr (2025) eine Förderung beantragt werden soll, bereits dieses Jahr Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde unverbindlich mit dem beigefügten Formular umgehend anzuzeigen, damit das Grundstück vor der Rodung kontrolliert werden kann. Sie erhalten dann „grünes Licht“, wenn das Grundstück kontrolliert wurde.
>> UuU-2024-Anzeige-Fl-chen-vor-der-RodungKRcVMju3J1jTd
Infoveranstaltung Biodiversitätsförderung im Weinbau
>> Einladung-Ideenschmiede-Weinbau-LEV
Eingestellt: 29.09.23 - 08:30 Uhr